AGB-Fotoboxwunder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen der Fotoboxwunder (nachfolgend Vermieter genannt), gelten für die Vermietung von Fotoboxen durch Benjamin Herjan, Schillerstraße 1, 88363 Bergatreute.

1.2. Der Vermieter vermietet folgenden Mietgegenstand: Die auf der Website dargestellte Fotobox, bestehend aus einer Spiegelreflexkamera, einem Touchscreen, einem Computer und einem Foto-Drucker. Eine genauere Beschreibung des Mietgegenstandes kann der Website des Vermieters entnommen werden.

  1. Vertragsabschluss

2.1. Die allgemeinen Mietbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt, oder ihnen nicht umgehend widerspricht, spätestens aber mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, der Anbieter erkennt diese schriftlich an. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.

2.2. Der Mieter muss über eine Anfrage beim Vermieter (Online-Formular), per E-Mail oder per Telefon die Verfügbarkeit des Mietgegenstandes für den gewünschten Termin abfragen.
Der Mieter wird vom Vermieter über diese Verfügbarkeit per E-Mail benachrichtigt und erhält ein Angebot.

2.3. Der Vertrag kommt grundsätzlich mit der Annahme des Angebots des Mieters zustande.
Die Annahme des Angebots kann schriftlich (per E-Mail) oder mündlich (per Telefon) erfolgen.
Nach Annahme des Angebots durch den Mieter, erhält dieser vom Vermieter eine Auftragsbestätigung mit der Rechnung.

2.4. Der Mieter wird mit Erhalt der Rechnung zur Zahlung aufgefordert.

2.5. Der Vertragsabschluss erfolgt in den Sprachen: Deutsch

  1. Beginn und Ende der Mietzeit

3.1. Die Mietzeit beginnt mit der Überlassung des Mietgegenstands an den Mieter. Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstands an den Vermieter durch den Mieter, an dem im Vorfeld gebuchten Termin bzw. nachfolgendem Werktag.

3.2. Der Mieter ist ausschließlich berechtigt, den Mietgegenstand an dem gebuchten Termin zu nutzen.

3.3. Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen unter Beachtung der Stornierungsgebühren (Ziffer 5.1). Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen.

  1. Vergütung/ Zahlungsmodalitäten

4.1. Es gilt die vereinbarte Vergütung gemäß Angebot. Bei den angegebenen Mietpreisen handelt es sich um Gesamtpreise. Zusätzlich anfallende Lieferkosten werden gesondert angegeben.

4.2. Die Rechnung des Mietgegenstandes muss innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug an den Vermieter durch Vorkasse oder Barzahlung gezahlt werden.

 4.3. Ergeben sich durch Verschiebung von Anfang- und Endzeiten von Kundenveranstaltungen Mehrzeiten oder ergeben sich zusätzliche (Warte-)Zeiten, so ist der Mieter verpflichtet, diese nachzuberechnenden Zeiten zu bezahlen.

  1. Stornierung des Mietgegenstandes

5.1. Kündigt der Mieter den mit dem Vermieter geschlossenen Vertrag vor der Erbringung der Dienstleistung gilt Folgendes:

Die Vergütung gemäß Ziff. 4.1. ist zahlbar und fällig bei einer Kündigung

  • Bis 8 Wochen vorher in Höhe von 20%
  • Bis 6 Wochen vorher in Höhe von 25 %
  • Bis 4 Wochen vorher in Höhe von 30 %
  • Bis 2 Wochen vorher in Höhe von 50 %
  • Innerhalb der letzten zwei Wochen in voller Höhe
  1. Rechte und Pflichten des Mieters

6.1. Der Mietgegenstand darf nur von dem Mieter genutzt werden. Der Mieter darf den Mietgegenstand nicht an Dritte zur Nutzung übergeben.

6.2. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, die Bedienungsanleitung zu beachten, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln.

6.3. Der Mieter wird die Bedienungs- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters befolgen.

6.4. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere zu ordnungsgemäßer Nutzung des Mietgegenstandes:

– Der Mietgegenstand darf ausschließlich in Innenräumen, Wind-und wettergeschützten Hütten/ Zelten verwendet werden.

– Der Mietgegenstand darf nicht direktem Sonnenlicht ausgesetzt werden.

6.5. Hat der Mietgegenstand zur Zeit der Überlassung an den Mieter einen Mangel oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel, so ist dies unverzüglich gegenüber dem Vermieter mitzuteilen.

6.6. Der Mieter unterlässt sofort die weitere Nutzung des Mietgegenstands und ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen, wenn er feststellt, dass der Mietgegenstand oder einzelne Bauteile nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren.

6.7. Nach einem Unfall mit Beteiligung Dritter, insbesondere bei Personenschäden oder einem Diebstahl des Mietgegenstands, hat der Mieter unverzüglich die Polizei zu verständigen und hinzuziehen.

6.8. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass im Veranstaltungsraum geeignete Stromquellen und Platz zur Verfügung stehen. Für die entstehenden Kosten der Stromentnahme ist der Mieter verantwortlich.

6.9. Der Mieter ist verpflichtet, die Fotobox samt Zubehör zurückzugeben.

  1. Rechte und Pflichten des Vermieters

7.1. Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit gegen Zahlung der vereinbarten Vergütung zu überlassen. Die Überlassung des Mietgegenstandes erfolgt per Lieferung an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift oder durch Abholung des Mietgegenstandes in Weingarten.

7.2. Der Vermieter wird den Mietgegenstand zum vereinbarten Termin an die vom Mieter angegebene Lieferanschrift liefern.

7.3. Der Vermieter stellt dem Mieter eine Einweisung in die Technik, sowie den Auf-und Abbau zur Verfügung, wenn dies vertraglich geregelt wurde.

  1. Haftung/ Gefahrenübergang

8.1. Die Gefahr geht mit der Lieferung der Fotobox an den Mieter über.

8.2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte. Der Kunde ist ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Ausgabe des Bildmaterials für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

8.3. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind soweit gesetzlich möglich ausgeschlossen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Die Haftungserleichterung gilt auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen im Sinne von §278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsschäden auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.

8.4. Der Vermieter übernimmt keine Haftung mit der Erbringung der vertraglichen Leistung für den vom Kunden bezweckten Erfolg.

8.5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für das gespeicherte Bildmaterial.

8.6. Der Mieter haftet für alle von ihm vertretenden Schäden, die während der Mietzeit an der angemieteten Fotobox und der Ausrüstung entstehen. Bei Schäden haftet er nach gesetzlichen Bestimmungen, also insbesondere für:

  • Die erforderlichen Reparaturkosten, deren Höhe auch durch Sachverständigengutachten bestimmt werden kann
  • Bei Totalschaden oder Diebstahl ist der volle Kaufpreis zzgl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19 % zu erstatten
  • Bergungs-und Rückführungskosten
  • Gutachterkosten
  • Wertminderung
  • Dem Vermieter entstehende Ausfallkosten für die Dauer der Reparatur, bei Totalschaden für die angemessene Wiederbeschaffungsdauer
  • Sämtliche Nebenkosten der Schadensbeseitigung

8.7. Es besteht grundsätzlich keine Haftpflicht- und/oder Kaskoversicherung für die angemietete Fotobox durch den Vermieter. Es ist vom Mieter zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Fotobox durch die private Haftpflichtversicherung des Mieters die Haftung übernimmt.

8.8. Ein berechtigter Anspruch auf Schadensersatz durch den Mieter beschränkt sich in der Höhe auf die anteilige Dauer der Nichttauglichkeit der Mietsache, jedoch höchstens den Mietpreis. Weitere, darüber hinaus gehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Alle Haftungsbeschränkungen des Vermieters gelten auch gegenüber Dritten.

8.9. Die Gefahr für die Mietsache und übernommene Gegenstände geht mit der Leistung an den Mieter über. Er haftet für alle Sach-und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren Zusammenhang zur Fotoboxnutzung stehen.

  1. Datenschutzhinweise

9.1. Alle Einzelzeiten zu unseren Datenschutzrichtlinien können Sie folgendem Link entnehmen:
https://fotoboxwunder.de/datenschutz/